AGB Vermietung
Allgemeine Geschäftsbedingungen fü̈r die Vermietung von Studio- und Veranstaltungstechnik der A.M.T-Anker Medien Technik
(1) Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Unterzeichnen des Auftrags, spätestens jedoch mit Entgegennahme/Lieferung des Materials oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Abschnitte (1) bis (16) sind unabdingbare Bestandteile dieser AGB.
(2) Angebote
(i) Reservierungen
Sofern im Angebot kein Reservierungszeitraum genannt ist, sind
sämtliche Angebote freibleibend.
(ii) Preisbindung
Sofern keine besondere Bindefrist vereinbart wurde, halten wir uns 14
Tage an den abgegebenen Preis gebunden.
(3) Haftung
Ab Herausgabe der Mietsache bis Rücknahme, haftet der Mieter im vollen Umfang. Ist Auf- und Abbau und Transport Bestandteil des Vertrages, haftet der Mieter von Beendigung des Aufbaus bis Beginn des Abbaus durch A.M.T-Anker Medien Technik. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe der tatsächlich entstehenden Wiederbeschaffungskosten; bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung.
(4) Versicherung
Zur Minderung des Risikos aus Punkt 3 (Haftung) empfiehlt sich der Abschluss einer geeigneten Versicherung.
(5) Personal
Sofern der Mietvertrag die Gestellung von Personal für Auf- und Abbau bzw. Bewachung vorsieht, hat der Mieter dieses auf eigene Kosten bereitzustellen. Für nicht gestelltes Hilfspersonal wird Ersatzpersonal mit EUR 48,50 /Stunde berechnet. Die Fahrtkosten für Ersatzpersonal, sowie Arbeitszeiten, Fahrtzeiten und Wartezeiten sind vom Mieter zu tragen. Berechnungsgrundlage ist Berlin.
(6) Weitervermietung
Eine Weitergabe des entliehenen Materials ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter bleibt unabhängig von einer evtl. Weitergabe alleinverantwortlich für das entliehene Material. Der Mieter ist Verpflichtet dem Vermieter jeden Standort und Änderung des Standortes unbedingt anzuzeigen.
(7) Zugang zum Veranstaltungsort
Unseren Mitarbeitern ist auf Verlangen der Zugang (auch außerhalb der Öffnungszeiten des Veranstaltungsortes) zum entliehenen Material kostenlos zu gewähren. Eventuell entstandene Kosten für den Zugang werden gegen Beleg vom Mieter übernommen.
(8) Zahlung
Die in unseren Bestätigungen genannten Zahlungsziele sind verbindlich. Bei Aufträgen unter € 500,- Netto-Mietpreis hat die Zahlung unmittelbar bei Entgegennahme des entliehenen Materials zu erfolgen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
(9) Rücktritt
Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen die folgenden Stornokosten: bis 90 Tage vor Aufbaubeginn 30% der Vertragssumme, bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 50% der Vertragssumme, bis 10 Tage vor Aufbaubeginn 75% der Vertragssumme, danach ist die volle Vertragssumme fällig abzüglich nachweislich ersparter Kosten.
(10) Miete
(i) Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum
und ist unwiderruflich. Mietverlängerungen bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Vermieters und sind in jedem Falle von diesem
einzuholen. Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig fristlos
kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar
wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen Angaben zur Person,
zur Art der Veranstaltung, zur Bonität, schwerwiegender
Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben
bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt.
(ii) Überschreitung der Mietdauer
Bei verspäteter Rückgabe des entliehenen Materials ist der Vermieter
berechtigt, je angefangene 24h einen weiteren Tagessatz zu berechnen.
Für Schäden, die dem Vermieter aus einer verspäteten Rückgabe des
entliehenen Materials entstehen, haftet der Mieter.
(iii) Langzeitvermietung
Ist der Mietzeitraum 21 Tage oder länger, hat der Mieter die Kosten für
Serviceintervalle und Verbrauchs-/Verschleißmaterialien zu tragen. Die
Einhaltung von Serviceintervallen obliegt dem Mieter. Serviceleistungen
und Verbrauchs-/Verschleißmaterial sind nur von A.M.T-Anker medien Technik
oder einer von Ihr beauftragten
Person/Unternehmung zu erbringen. Es gelten die entsprechenden
Stundensätze.
(11) Besondere Obliegenheiten des Mieters
(i). Sturm/Wind
Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und
Windsicherung der gemieteten Sache.
(ii). Behörden
Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen,
Zulassungen und Konzessionen.
(iii) Strom:
Der Mieter sorgt für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der
Aufbauten durch einen Elektromeister.
(iv) Technik
Der Mieter ist verpflichtet, das entliehene Material schonend und gemäß
den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln. Insbesondere ist
(iv.-a) bei Verstärkern, Dimmern die Frischluftzufuhr sicherzustellen
(iv.-b) das Eindringen von Flüssigkeit in das entliehene Material zu
verhindern.
(v) Transportmittel
Vom Mieter ist ein Parkplatz, ebenerdig, für LKW / Transporter, zu
stellen. Für Schäden an den Transportmitteln durch den Mieter,
Erfüllungsgehilfen des Mieters oder Gästen/Kunden des Mieters kommt
der Mieter auf.
(12) Zahlungsverzug
Ist der Mieter mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.
(13) Änderungen
Vertragsänderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
(14) Ersatz
Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unmöglich sein, so verpflichtet sich dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
(15) Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(16) Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingung nicht gültig sein, oder der rechtlichen Wirksamkeit entbehren, so bleibt die Wirksamkeit des Restvertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der ungültigen Regelung tritt die von den Vertragspartnern als gewollt angenommene Regelung.